Neben fundiertem Fachwissen im materiellen Strafrecht erfordert eine ordentliche Strafverteidigug zusätzlich zur entsprechenden Erfahrung auch profundes Wissen im Verfahrensrecht. Ein Freispruch ist häufig nur dann möglich, wenn die Entscheidungsgrundlage, die von der Kriminalpolizei unter Leitung der Staatsanwaltschaft ermittelt wurde, verbreitert wird. Beweisanträge konfrontieren das Gericht mit bisher nicht ermittelten, entlastenden Umständen.
Nicht selten ist es beim Erstgespräch schon fast wieder vorbei: Im Glauben, als Unschuldiger keinen Verteidiger zu brauchen, oder aufgrund einer Fehleinschätzung der Sach- und Verfahrenslage gibt es bereits eine erstgerichtliche Verurteilung. Hier hilft nur mehr ein kompetentes Rechtsmittel oder eine ehrliche Auskunft, dass das Urteil nicht mehr aussichtsreich bekämpft werden kann. Wenn ein Strafverfahren bereits rechtskräftig erledigt ist, dh kein Rechtsmittel mehr möglich ist, nunmehr aber neue im Verfahren nicht bekannte Beweismittel auftauchen, die eine andere Lösung der Schuldfrage dh einen Freispruch nahe legen, wäre ein Wiederaufnahmeantrag möglich: ein steiniger aber mit entsprechender Ausdauer und entsprechendem Engagement möglicher Weg.
Mag. Josef Phillip Bischof verteidigt Sie kompetent und engagiert. Entsprechende Erfahrung im Rechtsmittelrecht garantiert Ihnen ein ordentliches Rechtsmittel.