Kronen Zeitung 17.06.2009: Der Tod der Stiptease-Tänzerin.
Prozess wieder vertagt: Gab es in Tschechien nach der Tat Ermittlungsfehler?
X., verteidigt von Anwalt Mag. Josef Phillip Bischof, hört die Anklage zum zweiten Mal. Denn im ersten Prozess wurde er freigesprochen. NEIN, sagten damals die Geschwornen, er war es nicht, der die Weißrussin ermordet hat. Das Urteil wurde ausgesetzt. Was folgte, ist eine Neuauflage. Vor einem neuen Gericht, vor neuen Geschwornen.
Einmal wurde X. schon freigesprochen. Begründung: Einseitige Ermittlungen in Tschechien und Vernichtung von Beweismaterial. Richterin Brandstetter hat die Beamten nun neuerlich geladen.