Augustin 09/06: “Kavaliersdelikt” Folter I.


Augustin beobachtet die Justiz. Ein Gespräch mit Bakarys Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof.

Der Richter im Bakary-Prozess habe die wahre Dimension dieses Falles nicht wirklich ge-
sehen, meint Bakarys Anwalt Josef Phillip Bischof im Augustin-Gespräch. Mit “ein bisserl Frustabladen” der Beamten sei gar nichts erklärt. Mag. Josef Phillip Bischof: “Stellen Sie sich vor, jeder, der ein bisserl frustriert ist, verschafft sich Luft mit Folter – na dann gute Nacht! Wäre ich Richter in diesem Verfahren gewesen, hätte der Verhandlungsverlauf anders ausgesehen.”

Rechtsanwalt Josef Phillip Bischof: “Ich sehe das Verfahren und das Urteil ambivalent. Positiv ist, dass aufgrund ordentlicher Ermittlungen die Beschuldigten völlig zu Recht verurteilt wurden. Negativ ist die Höhe der verhängten Strafen.”

Augustin: “Nach dem Urteil haben sich viele Beobachter gefragt, weshalb Sie als Vertreter von Herrn Bakary J. gegen das Urteil nicht in Berufung gegangen sind?”
Bischof: “Der Staatsanwalt hätte in Berufung gehen müssen. Als Privatbeteiligtenvertreter hatte ich keine Möglichkeit, gegen die Strafhöhe zu berufen.”

Augustin: “Erstaunlich war, dass die vier Beamten das Verfahren mit einem Geständnis eröffnet haben.” Bischof: “Eine Verurteilung wäre aufgrund der erdrückenden Beweislage, die die Aussage meines Mandanten voll bestätigte, auch ohne Geständnis sehr wahr-
scheinlich gewesen. Bei der Sachlage nicht geständig zu sein, wäre schon abenteuerlich gewesen. Für ihr halbherziges Geständnis wurden sie unverhältnismäßig großzügig belohnt.”