Falter 16/13: Die Verbannung der I.K.
Eine Österreicherin soll nach 20 Jahren ausgebürgert werden. Darf das wahr sein?
Der “Albtraum” habe im November 2011 begonnen, sagt I.K. Damals erfuhr die 27-Jährige, dass sie vielleicht keine Österreicherin mehr sei – obwohl sie hier geboren wurde und sich nie etwas zuschulden kommen ließ. “Die Behörden verweigern mir eine Einreise nach Österreich mit meiner Tochter”, sagt sie. Die oberösterreichische Landesregierung war plötzlich der Meinung, die junge Frau sei seit 1994 Türkin. Nur gesagt hat ihr das keiner.
Erst nach Interventionen ihres Anwalts Andreas Lepschi erhielt Frau K. einen Notpass für ihr Kind und konnte nach Österreich, um in ihrem Verfahren Stellung zu nehmen. Danach fuhr sie wieder zu ihrem Mann, im Glauben, sie könne jederzeit nach Österreich. Aber seit der Notpass der Tochter im Juni 2012 ablief, stecken Mutter und Kind in Istanbul fest. “Ich könnte zwar nach Österreich, weil ich einen gültigen Pass habe”, erklärt Frau K., “aber nur ohne meine Tochter. Und das will ich nicht.”
“Die Verweigerung der Rückreise von Frau K. in ihre Heimat Österreich mit ihrem Baby ist unbegreiflich und rechtlich fragwürdig”, sagt Anwalt Lepschi.
“Die oberösterreichische Landesregierung hätte in eineinhalb Jahren die Staatsbürgerschaft des Kindes von Frau K. klären können”, kritisiert Mag. Andreas Lepschi.