Falter 14/07: Zweierlei Recht.
Obwohl der Afrikaner Bakary J. von Polizisten misshandelt wurde, weigert sich die Justiz, eine absichtliche schwere Körperverletzung zu erkennen.
Drei Polizisten quälen den Schubhäftling Bakary J., indem sie ihn “in eine leerstehende Lagerhalle brachten, ihn wiederholt und intensiv, teils durch Gesten (Vorzeigen eines einer Granate ähnlichen Gegenstandes, demonstratives Anlegen von Handschuhen) androhten, ihn umzubringen und ihn dadurch in Todesangst versetzten, ihn in gefesseltem Zustand in der Lagerhalle umherschleiften, ihm zahlreiche Faustschläge und Fußtritte versetzten und ihn mit dem Polizeifahrzeug von hinten vorsätzlich anfuhren”, ist im Gerichtsurteil zu lesen.
Da aufgrund der Begehungsweise und der Art der Verletzungen eine absichtliche schwere Körperverletzung sehr nahe liege, hat der Rechtsanwalt Mag. Josef Phillip Bischof bei der Generalprokuratur die “Erhebung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes” angeregt. Denn als Zeuge hatte das Polizeiopfer Bakary J. keine Rechtsmittelmöglichkeit. Die Generalprokuratur hat das Ansuchen abgeleht, es liege im Ermessen des Richters, ob es zu einer Anklage wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung kommen hätte müssen.
“Die Argumentation der Generalprokuratur überzeugt rechtlich nicht”, meint Bakary J.’s Anwalt Mag. Josef Phillip Bischof, “denn warum bedroht man jemanden mit dem Um-
bringen, versetzt ihn in Todesangst und misshandelt ihn schwer? Die Absicht dahinter ist nicht schwer zu erkennen.”