Standard 03.07.2008: Kritik an Vernaderungszwang.
Fremdenrechtsparagraph straft Eheleute, die Angehörige schützen.
Eine Ehefrau, die der Polizei vorlügt, dass ihr wegen Einbruchsdiebstahls gesuchter Ehemann nicht zu Hause ist, obwohl sich dieser im Kabinett verbirgt, geht straffrei aus: Unter Angehörigen wird der Straftatbestand der “Begünstigung” nicht geahndet.
Durchaus bestraft werden kann hingegen eine Frau, die mit einem illegal in Österreich lebenden Ausländer verheiratet ist und diesen vor dem Zugriff der Fremdenpolizei schützt: So geschehen kürzlich in Oberösterreich.
“Der Mann wurde kurz darauf gefasst. Wenige Wochen später flatterte der Frau und ihrer Tochter eine Beschuldigtenladung wegen Verstoßes gegen § 115 Fremdenpolizeigesetz ins Haus”, schildert Mag. Andreas Lepschi, Fremdenrechtsexperte der Bundes-Grünen. Vor Kurzem seien die beiden dann zu je zwei Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
“Die Frau ist tief empört. Sie fragt sich, wie sie als nahe Angehörige denn bitte anders hätte reagieren sollen”, richtet Mag. Andreas Lepschi von der Oberösterreicherin aus, die anonym bleiben möchte.