Die Präambel der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationion betont die grundlegende Wichtigkeit von Menschenrechten als wesentliche Säule eines demokratischen Rechtsstaats:
“Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräusserlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet; da die Nicht-
anerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen; und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not geniessen, das höchste Streben des Menschen gilt; da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen … verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte”. Deklarationen sind eines, ihre tatsächliche Umsetzung in die Praxis etwas anderes.
Mag. Josef Phillip Bischof und Mag. Andreas Lepschi kämpfen dafür, dass Menschenrechte nicht nur schöne Phrasen sondern Rechte sind, die von den Gerichten und Behörden auch respektiert und umgesetzt werden. Für Menschenrechtsanwälte bleibt letzlich nur der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wenn innerstaatlich ein entsprechendes Bewusstsein der Gerichte und Behörden fehlt.