Standard 15.09.2008: Versuchte Abschiebung einer 61-jährigen Rollstuhl-Patientin.
Rechtsanwalt Mag. Andreas Lepschi verhindert mit viel Engagement gerade noch eine völlig menschenunwürdige und menschenrechtswidrige Abschiebung und eine familiäre und menschliche Tragödie.
Zorka J. soll nach dem Willen der Wiener Fremdenpolizei ausreisen. Auch ein vorgelegter polizeichefärztlicher Befund von Mai 2008, wonach “ein weiterer Aufenthalt in Österreich für Frau J. lebensnotwendig” sei, beeindruckte die Fremdenpolizei nicht. Zwar sei “richtig, dass die Berufungswerberin an einer schweren Krankheit leidet”. Doch hätte sie sich “um einen Aufenthaltstitel bemühen müssen, der dem von ihr angestrebten Aufenthaltszweck tatsächlich entspricht”.
Anwalt Mag. Andreas Lepschi: “Da in Fällen wie diesem keine Inlandsantragstellung mehr möglich ist, hätte die Frau nach Serbien ausreisen müssen”. Er wandte sich an den Ver-
fassungsgerichtshof. Dieser möge überprüfen, ob die Ausreise menschenrechtskonform sei. Wenige Tage später zog das Höchstgericht die Notbremse: Es erkannte der Beschwerde bis zu einem Entscheid aufschiebende Wirkung zu. Zorka J. darf bis auf Weiteres in Wien bleiben.“Doch der Fall zeigt, dass fremdenrechtlich einiges im Argen liegt”, meint Mag. Andreas Lepschi.