Verschlüsselung
Verschicken Sie vertrauliche, persönliche Informationen auf einer Postkarte?
Nicht verschlüsselte bzw. signierte Emails können von unbefugten Dritten, ohne dass dies zwangsläufig bemerkt würde, gelesen oder manipuliert werden. Das Briefgeheimnis schützt den Briefverkehr zwischen Absender und Adressat vor Öffnung und Unterschlagung durch Behörden (Art. 10 StGG und Art. 8 EMRK) und Dritte (§ 118 StGB).
Bitte verwenden Sie deshalb beim Senden vertraulicher Emails ein Verschlüsselungsprogramm wie PGP. Die hierfür notwendige PGP(-kompatible) Software können Sie kostenlos hier oder hier herunterladen.
Weiters benötigen Sie bei diesem asymetrischen Kryptographieverfahren (Public Key Encryption) unseren öffentlichen Schlüssel. Die Nutzung dieses Systems ist in der Regel wenig aufwendig. Wir empfehlen die Kombination des Email Klienten Thunderbird mit dem Enigmail Add-on. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Weiters wählen Sie bitte einen Betreff, der nicht auf ihr Anliegen zurückführbar ist. Seit der Einführung der Vorratsdatenspeichung (VDS) in Österreich sind inländische Provider dazu verpflichtet den Header (beinhaltet u.a. den Betreff) jeder einzelnen Email welche durch ihre Server emfpangen/gesendet/weitergeleitet wird für 6 Monate auf Vorrat zu speichern.